Datenschutzhinweis: Videoüberwachung der LKW-Ladebrücken

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.

Darüber hinaus kann diese Datenschutzinformation von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die aktuellste Version finden Sie jederzeit auf dieser Seite.

Derzeit gilt: Version 2.0 vom 15. Mai 2026

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlicher:

Medizinpark Valley Immobilien GmbH
Medizinpark 1
83626 Valley/Oberlaindern
Telefon: +49 (0) 80 24 / 60 81 8-210
E-Mail: info@medizinpark-valley.de

2. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Bilddaten von Personen, die sich im Bereich der LKW-Ladebrücken aufhalten, insbesondere Fahrerinnen und Fahrer, Beschäftigte, Dienstleister und Besucher; Zeitpunkt, Ort und Kamerabereich der Aufnahme; gegebenenfalls Fahrzeugdaten wie Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Trailer-/LKW-Bezug, soweit diese im Kamerabereich sichtbar sind; Abläufe im unmittelbaren Bereich der Verladung, soweit diese für die unten genannten Zwecke erforderlich sind.

3. Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgenden Zwecken und auf folgender Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen.

Soweit Beschäftigte lediglich als Nebenfolge der Überwachung der Ladebrücken miterfasst werden, dient die Verarbeitung nicht der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. § 26 BDSG bleibt für Beschäftigtendaten unberührt.

  • Schutz des Eigentums: Schutz der im Bereich der Ladebrücken befindlichen Waren, Medizinprodukte, Betriebsmittel, Verpackungsmaterialien, technischen Einrichtungen und Fahrzeuge vor Beschädigung, Entwendung oder unbefugtem Zugriff.
  • Vermeidung und Aufdeckung von Straftaten: Prävention und Aufklärung von Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, unberechtigtem Betreten und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen im Bereich der Ladebrücken.
  • Nachweis ordnungsgemäßer Übergabe, Verpackung und Ladungssicherung: Dokumentation, dass die von uns oder in unserem Auftrag übergebenen Güter und Waren den Betrieb im Rahmen des Verladevorgangs ordnungsgemäß verpackt, verladen und gesichert verlassen haben. Dies dient insbesondere der Klärung von Reklamationen, Transportschäden, Haftungsfragen und der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Hintergrund sind die Pflichten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der beförderungssicheren Verladung und Ladungssicherung, insbesondere nach § 412 HGB sowie den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben zur Ladungssicherung nach § 22 StVO und § 23 StVO. Die Videoüberwachung ersetzt keine tatsächliche Ladungssicherungsprüfung und keine Verantwortung des Fahrers, Frachtführers oder Verladers; sie dient lediglich als ergänzender Nachweis in konkreten Fällen.
  • Sicherung logistischer Abläufe: Nachvollziehbarkeit von An- und Abfahrten, Verladevorgängen, Schäden an Toren, Rampen,
    Fahrzeugen oder Waren sowie Unterstützung bei der Bearbeitung konkreter Störungen oder Schadensmeldungen.

Berechtigte Interessen, die dabei verfolgt werden: Eigentums- und Objektschutz, Schutz von Waren und Betriebsmitteln, Prävention und Aufklärung von Straftaten, Nachweis ordnungsgemäßer Übergabe- und Verladeprozesse, Klärung und Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie Geltendmachung berechtigter Ansprüche.

4. Wer bekommt Ihre Daten?
Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die diese im Rahmen
der Bearbeitung und Umsetzung unserer berechtigten Interessen benötigen, insbesondere zuständige Personen aus Facility Management, Logistik, IT,
Datenschutz/Compliance und Geschäftsleitung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Eine Datenübermittlung an Dritte findet nur statt, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist, insbesondere an:
Strafverfolgungsbehörden oder sonstige öffentliche Stellen, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen
erforderlich ist; Versicherungen, Rechtsanwälte, Gerichte oder Gutachter, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; Dienstleister, insbesondere IT-/Wartungsdienstleister, sofern diese als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet sind und Zugriff auf Videodaten nicht ausgeschlossen werden kann.

5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Die Videoaufnahmen der LKW-Ladebrücken werden grundsätzlich spätestens nach 6 Wochen automatisch gelöscht.

Die gegenüber anderen Videoüberwachungsbereichen verlängerte Speicherdauer ist erforderlich, da die an den Ladebrücken übergebenen Waren und Medizinprodukte teilweise im Rahmen internationaler und mehrstufiger Transportketten – insbesondere bei außereuropäischen Lieferungen – erst nach mehreren Wochen ihren Zielort erreichen oder dort überprüft werden können.

Die Speicherung dient insbesondere:

  • dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verpackung, Verladung und Ladungssicherung,
  • der Dokumentation der Übergabe der Ware an beauftragte Logistikdienstleister,
  • der Aufklärung von Transportschäden, Verlustfällen, Diebstählen oder Manipulationen,
  • der Geltendmachung, Sicherung oder Abwehr von Rechtsansprüchen,
  • sowie der Erfüllung handels-, transport- und haftungsrechtlicher Nachweisinteressen.

Eine kürzere Speicherdauer würde in zahlreichen Fällen dazu führen, dass mögliche Schadens- oder Haftungsfälle erst nach Löschung der
Aufnahmen festgestellt werden und eine sachgerechte Aufklärung nicht mehr möglich wäre.

Die verlängerte Speicherung beschränkt sich ausschließlich auf die Kameras im Bereich der LKW-Ladebrücken. Andere Videoüberwachungsbereiche werden weiterhin nach den dort geltenden kürzeren Speicherfristen gelöscht.

Kommt es zu einem konkreten Ereignis – insbesondere Diebstahl, Vandalismus, Transportschaden, Unfall, Reklamation oder sonstiger
Schadensmeldung – können die hierfür erforderlichen Sequenzen für die Dauer der Aufklärung, Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gesondert gesichert und länger gespeichert werden. Nicht erforderliche Sequenzen werden unverzüglich gelöscht.

6. Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung
nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DSGVO sowie – soweit einschlägig – das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO.

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) | Promenade 18 | 91522 Ansbach | Telefon: +49 (0) 981 180 093-0 | Fax: +49 (0) 981 180 093-800 | E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 DSGVO

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns Widerspruch einzulegen, sofern die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f )DSGVO erfolgt.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erfolgen und sollte gerichtet werden an:

Medizinpark Valley Immobilien GmbH
Medizinpark 1
83626 Valley/Oberlaindern
E-Mail: info@medizinpark-valley.de